Northlake Partners GmbH
Freilagerstrasse 81, 8047 Zürich, Schweiz
Handelsregister: CHE-454.354.180
FINMA-Registrierung: F01563972
E-Mail: info@northlake-partners.ch
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Northlake Partners GmbH (nachfolgend «Northlake Partners», «das Unternehmen», «wir» oder «uns») und ihren Kunden (nachfolgend «der Kunde» oder «Sie»). Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Die Northlake Partners GmbH ist ein lizenziertes Versicherungsvermittlungs- und Finanzberatungsunternehmen, registriert bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Registrierungsnummer F01563972. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Der spezifische Leistungsumfang wird in der individuellen Kundenvereinbarung oder im Mandatsschreiben festgelegt. Northlake Partners behält sich das Recht vor, Mandate abzulehnen, die ausserhalb ihres Kompetenzbereichs oder ihrer regulatorischen Bewilligung liegen.
Unsere Dienstleistungen stellen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Wo solche spezialisierte Beratung erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, einen entsprechend qualifizierten Fachmann zu konsultieren.
Northlake Partners schuldet seinen Kunden eine Sorgfaltspflicht gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Rechts, einschliesslich des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und der anwendbaren Finanzmarktgesetzgebung. Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen verpflichten wir uns:
Der Kunde verpflichtet sich, Northlake Partners vollständige, genaue und rechtzeitige Informationen über seine persönlichen Umstände, seine finanzielle Situation, bestehende Policen und Ziele zur Verfügung zu stellen. Die Qualität unserer Beratung hängt von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen ab. Northlake Partners haftet nicht für Verluste, die aus unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Kunden entstehen.
Gemäss dem Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) klassifiziert Northlake Partners ihre Kunden als Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Die Klassifizierung des Kunden bestimmt das Niveau des regulatorischen Schutzes und den Umfang der bereitgestellten Informationen und Dokumentation. Kunden haben das Recht, eine Änderung der Klassifizierung zu beantragen, vorbehaltlich der im FIDLEG festgelegten Bedingungen.
Die Northlake Partners GmbH handelt als unabhängiger Versicherungsbroker und Finanzberater. Wir sind an kein Versicherungsunternehmen, keine Bank oder sonstiges Finanzinstitut gebunden, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle.
Unsere Unabhängigkeit bedeutet:
Gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist Northlake Partners als ungebundener Versicherungsvermittler bei der FINMA registriert, was unseren Status als unabhängiger Broker bestätigt, der vertraglich an keinen einzelnen Versicherer gebunden ist.
Northlake Partners ist der vollständigen Transparenz bezüglich ihrer Vergütung verpflichtet. Unsere Entschädigung kann aus folgenden Elementen bestehen:
Für Versicherungsvermittlungsdienstleistungen erhält Northlake Partners typischerweise Provisionen von Versicherungsgesellschaften, wenn eine Versicherungspolice im Auftrag eines Kunden platziert oder erneuert wird. Diese Provisionen werden vom Versicherer gezahlt und sind in der vom Kunden bezahlten Prämie enthalten. Das Bestehen und die allgemeine Art solcher Provisionsvereinbarungen werden dem Kunden auf Anfrage oder soweit gesetzlich vorgeschrieben offengelegt.
Für bestimmte Finanzberatungsleistungen, Vermögensplanungsmandate oder komplexe Vermittlungsaufträge kann Northlake Partners dem Kunden direkt Beratungshonorare in Rechnung stellen. Solche Honorare werden vor Beginn der entsprechenden Dienstleistungen schriftlich vereinbart und im Mandatsschreiben festgehalten.
In bestimmten Fällen kann Northlake Partners Entschädigungen von Drittproduktanbietern erhalten, einschliesslich Retrozessionen, Vermittlungsgebühren oder ähnlicher Zahlungen. Gemäss dem Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und der anwendbaren Rechtsprechung informiert Northlake Partners den Kunden über das Bestehen und die Art solcher Entschädigungen. Der Kunde kann jederzeit detaillierte Informationen über die Höhe oder Berechnungsmethode solcher Entschädigungen anfordern.
Auf Anfrage stellt Northlake Partners dem Kunden eine klare Aufschlüsselung aller im Zusammenhang mit den Transaktionen und Beratungsmandaten des Kunden erhaltenen Vergütungen zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, diese Informationen jederzeit während des Mandats und für einen angemessenen Zeitraum nach dessen Beendigung anzufordern.
Northlake Partners behandelt alle Kundeninformationen als streng vertraulich. Wir unterliegen der beruflichen Geheimhaltungspflicht nach schweizerischem Recht und verpflichten uns:
Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung der Kundenbeziehung unbefristet fort, sofern keine spezifische gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
Ungeachtet des Vorstehenden kann Northlake Partners Kundeninformationen offenlegen, wenn dies gesetzlich, regulatorisch oder durch Gerichtsbeschluss erforderlich ist, oder wenn die Offenlegung für die Durchführung des Vermittlungs- oder Beratungsmandats notwendig ist (beispielsweise bei der Einreichung von Versicherungsanträgen oder Schadensmeldungen bei Versicherern im Auftrag des Kunden).
Northlake Partners bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG), das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, und seinen Ausführungsverordnungen. Soweit anwendbar, halten wir auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein.
Personendaten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und in verhältnismässiger Weise erhoben und bearbeitet. Daten werden nur für die Zwecke bearbeitet, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Erhebung mitgeteilt wurden oder die für die Erbringung unserer Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich sind.
Wir bearbeiten Personendaten für folgende Zwecke:
Nach dem nDSG hat der Kunde das Recht, Auskunft über seine bei Northlake Partners gespeicherten Personendaten zu verlangen, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen, die Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen (vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) und bestimmten Bearbeitungstätigkeiten zu widersprechen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt, soweit technisch machbar.
Wenn Personendaten in Länder übermittelt werden, die kein angemessenes Datenschutzniveau gemäss dem Schweizerischen Bundesrat gewährleisten, stellt Northlake Partners sicher, dass angemessene Schutzmassnahmen getroffen werden, wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensrichtlinien.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Northlake Partners GmbH ist bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Versicherungsvermittlerin unter der Registrierungsnummer F01563972 registriert. Wir unterliegen folgenden regulatorischen Anforderungen:
Northlake Partners verfügt über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung potenzieller Ansprüche aus ihren Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten, wie von den anwendbaren Vorschriften verlangt.
Der Kunde kann unseren Registrierungsstatus direkt bei der FINMA über das öffentliche Register der Versicherungsvermittler unter www.finma.ch überprüfen.
Die Haftung der Northlake Partners GmbH richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere Art. 97 ff. OR (Vertragshaftung) und Art. 41 ff. OR (Deliktshaftung), vorbehaltlich folgender Einschränkungen:
Northlake Partners haftet für Schäden aus einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten nur insoweit, als solche Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Northlake Partners, ihren Mitarbeitenden oder bevollmächtigten Beauftragten zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im maximal nach schweizerischem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Northlake Partners haftet nicht für:
Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Gesamthaftung von Northlake Partners im Zusammenhang mit einem Kundenmandat begrenzt auf die Höhe der von Northlake Partners in Bezug auf die spezifische Transaktion oder das Mandat erhaltenen Gebühren oder Provisionen, die den Anspruch begründen, oder den von unserer Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag, je nachdem, welcher höher ist.
Ansprüche gegen Northlake Partners unterliegen den im Schweizerischen Obligationenrecht vorgeschriebenen Verjährungsfristen. Der Kunde hat Northlake Partners über jeden Anspruch oder potenziellen Anspruch unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme der den Anspruch begründenden Umstände.
Der Kunde kann das Mandat mit Northlake Partners jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Erhalt der schriftlichen Mitteilung wirksam, sofern kein anderer Wirksamkeitszeitpunkt angegeben wird. Bestehende Versicherungspolicen und Finanzprodukte, die über Northlake Partners arrangiert wurden, bleiben in Kraft und unterliegen ihren eigenen Bedingungen, unabhängig von der Beendigung der Beratungsbeziehung.
Northlake Partners kann die Kundenbeziehung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Unter ausserordentlichen Umständen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, regulatorische Bedenken oder einen wesentlichen Vertrauensbruch, behält sich Northlake Partners das Recht vor, das Mandat mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bei Beendigung des Mandats:
Northlake Partners ist bestrebt, ihren Kunden einen hohen Dienstleistungsstandard zu bieten. Wenn Sie mit einem Aspekt unserer Dienstleistungen unzufrieden sind, bitten wir Sie, die Angelegenheit an uns heranzutragen, damit wir sie zeitnah lösen können.
Beschwerden sind schriftlich einzureichen an:
Northlake Partners GmbH – Beschwerden
Freilagerstrasse 81
8047 Zürich, Schweiz
E-Mail: info@northlake-partners.ch
Nach Eingang einer Beschwerde wird Northlake Partners:
Wenn Sie mit dem Ergebnis des internen Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, die Angelegenheit an eine externe Streitbeilegungsstelle gemäss Abschnitt 11 weiterzuleiten.
Kann ein Streit nicht über unser internes Beschwerdeverfahren gelöst werden, kann der Kunde die Angelegenheit an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva weiterleiten, der als unabhängige und neutrale Vermittlungsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern oder Versicherern in der Schweiz dient.
Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
Postfach
8024 Zürich, Schweiz
Webseite: www.ombudsman-assurance.ch
Der Ombudsman bietet einen kostenlosen, informellen und vertraulichen Vermittlungsservice. Das Vermittlungsergebnis ist nicht bindend, und beide Parteien behalten das Recht, den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten zu beschreiten.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen kann der Kunde die Angelegenheit auch an die zuständige Ombudsstelle weiterleiten, der Northlake Partners gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angeschlossen ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Northlake Partners GmbH und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Geschäftsbeziehung zwischen der Northlake Partners GmbH und dem Kunden ergeben, sind die Gerichte der Stadt Zürich, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstandsbestimmungen (einschliesslich der zwingenden Konsumentengerichtsstandsbestimmungen gemäss Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), soweit anwendbar).
Northlake Partners behält sich das Recht vor, ein Verfahren am Wohnsitz des Kunden oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unbeabsichtigte Lücke oder Auslassung enthalten. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien gemäss dem Zweck und Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Angelegenheit bei Vertragsabschluss bedacht hätten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Webseite verfügbar. Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen nach Veröffentlichung überarbeiteter Allgemeiner Geschäftsbedingungen gilt als Akzeptanz dieser Änderungen.
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