Auswandern und Vermögen über Grenzen ordnen

International

Wer die Schweiz verlässt, nimmt Vorsorge, Versicherungen und Vermögen nicht einfach mit. Diese Seite richtet sich an Personen, die einen Wegzug planen, und zeigt, welche Fragen vor der Abmeldung zu klären sind.

Wartende als Schattenrisse vor der Glasfront der Abflughalle mit dem Schriftzug Flughafen Zürich.
01Vor dem Wegzug

Was mit Vorsorge und Versicherung geschieht

Säule 3a

Bei endgültigem Verlassen der Schweiz kann das 3a-Guthaben bezogen werden, unabhängig vom Zielland. Auf der Auszahlung wird eine Quellensteuer erhoben; ihre Höhe hängt vom Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung ab. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen lässt sie sich ganz oder teilweise zurückfordern.

Pensionskasse und Freizügigkeit

Beim Wegzug in ein Land ausserhalb von EU und EFTA kann das gesamte Guthaben bar bezogen werden. Beim Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat bleibt der obligatorische Teil in der Schweiz gebunden, wenn Sie dort obligatorisch rentenversichert sind; der überobligatorische Teil kann bezogen werden. Ausnahme: Beim Wegzug nach Liechtenstein ist keine Barauszahlung möglich. Auch auf diesen Bezügen wird eine Quellensteuer erhoben. Was nicht bezogen wird, bleibt auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice.

AHV

Mit der Abmeldung endet in der Regel die Beitragspflicht, und es können Beitragslücken entstehen. Eine freiwillige Versicherung steht Schweizer sowie EU- und EFTA-Staatsangehörigen nur bei Wohnsitz ausserhalb von EU und EFTA offen; sie setzt eine vorherige Versicherungsdauer voraus und muss innert eines Jahres beantragt werden. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben bestehen. Ob die Rente ins Ausland ausbezahlt wird, hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Sozialversicherungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat ab.

Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht in der Schweiz endet grundsätzlich mit dem Wegzug. Ausnahmen gelten in bestimmten Fällen innerhalb von EU und EFTA, etwa für Personen, die eine Schweizer Rente beziehen. Zusatzversicherungen lassen sich oft nicht einfach weiterführen oder später wieder abschliessen. Das klären wir vor der Kündigung.

Steuern

Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Für Liegenschaften und bestimmte Einkünfte bleibt eine beschränkte Steuerpflicht bestehen. Wie Vorsorgebezüge, Renten und Vermögen im Zielland besteuert werden, hängt vom dortigen Recht und vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Dafür braucht es eine Steuerberatung, die beide Länder kennt.

02PPLI

Private Placement Life Insurance für mobile Vermögen

Was PPLI ist

PPLI ist eine fondsgebundene Lebensversicherung für grössere Vermögen. Die Vermögenswerte gehören zur Police: Sie liegen auf einem Depot des Versicherers bei einer Depotbank und werden nach einer vereinbarten Anlagestrategie verwaltet. Versicherungsnehmerin ist die Kundin oder der Kunde, Vertragspartner ein Lebensversicherer, häufig mit Sitz in Liechtenstein, Luxemburg oder Irland.

Wofür sie eingesetzt wird

Eine Police kann Vermögen bündeln, die Begünstigung im Todesfall klar regeln und bei einem Wohnsitzwechsel bestehen bleiben. Ob und wie sie im neuen Wohnsitzstaat anerkannt und besteuert wird, ist von Land zu Land verschieden und muss vor dem Abschluss geklärt werden.

Was zu beachten ist

PPLI ist keine Lösung für jede Situation. Mindestprämien, laufende Kosten, die Anforderungen des Zielstaats und die Regeln zur Verwaltung der Vermögenswerte gehören auf den Tisch. Eine Police ersetzt weder die Steuerplanung noch die Nachlassregelung.

Unsere Rolle

Wir vergleichen Versicherer und Strukturen, koordinieren mit Depotbank, Vermögensverwalter und Ihrer Steuer- und Rechtsberatung und begleiten den Abschluss. Wir vermitteln nur Policen von Versicherern, die im Wohnsitzstaat der Kundin oder des Kunden zugelassen sind. Die steuerliche Beurteilung liegt bei den Fachpersonen im bisherigen und im neuen Wohnsitzstaat.

03Checkliste

Vor der Abmeldung zu klären

  • Vorsorgeguthaben: Was kann bezogen werden, was bleibt in der Schweiz?
  • Krankenversicherung im Zielland und der Übergang dorthin
  • Mögliche AHV-Lücken und die freiwillige Versicherung
  • Bestehende Policen und Zusatzversicherungen
  • Steuerberatung in beiden Ländern
  • Begünstigungen und Nachlass im neuen Wohnsitzstaat

Diese Seite informiert allgemein. Die steuerliche und rechtliche Behandlung hängt vom Zielland und von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir geben keine Steuerberatung und machen keine Aussagen zu Steuer- oder Renditevorteilen.

04Unverbindlich

Sprechen wir über Ihre Situation

Jede Beratung beginnt mit einem Gespräch, telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Zürich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen, bevor wir Empfehlungen aussprechen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.