Ratgeber Vorsorge

Pensionierung planen: der umfassende Ratgeber

AHV-Vorbezug und -Aufschub, Referenzalter nach AHV 21, Pensionskasse Rente oder Kapital, Teilpensionierung und Budget — verständlich erklärt, mit offiziellen Quellen und sichtbarem Stand.

Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam

Kurz beantwortet

Die Pensionierung in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen: die AHV (Referenzalter 65; für Frauen der Jahrgänge 1961–1963 gestaffelt), die Pensionskasse und die private Vorsorge. Jede Säule hat ihr eigenes Bezugsfenster: Die AHV lässt sich ab 63 vorbeziehen (mit Kürzung) oder bis 70 aufschieben (mit Zuschlag), die Pensionskassen-Leistung je nach Reglement ab 58, die Säule 3a ab fünf Jahren vor dem Referenzalter.

Die wichtigsten Entscheide — AHV-Zeitpunkt, Pensionskasse als Rente oder Kapital, gestaffelter Ausstieg — sind teils unumkehrbar und wollen früh geplant sein. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln und Zahlen; welcher Weg zu einer Situation passt, ist individuell.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine persönliche Beratung. Alle Sätze und Fristen sind Stand 2026 und ohne Gewähr — die AHV-Kürzungs- und Zuschlagssätze werden frühestens 2027 an die Lebenserwartung angepasst. Steuerfragen hängen vom Kanton ab und gehören in eine Steuerberatung.

Der Pensionierungs-Fahrplan: drei Säulen, ein Zeitplan

Wer die Pensionierung plant, koordiniert drei Systeme mit eigenen Fenstern und Fristen. Grob gilt dieser Fahrplan:

  1. Ab ca. 58

    Frühester reglementarischer Pensionskassen-Rücktritt möglich (je nach Reglement). Wer früher gehen will, klärt jetzt die Lücken.

  2. 5 Jahre vor Referenzalter

    Das Bezugsfenster der Säule 3a öffnet sich; ab hier ist auch gestaffelter 3a-Bezug über mehrere Jahre planbar.

  3. Ab 63

    AHV-Vorbezug möglich (monatsgenau, mit Kürzung). Auch die BVG-Altersleistung kann ab 63 vorbezogen werden.

  4. Vor dem Referenzalter

    Entscheid Rente/Kapital bei der Pensionskasse anmelden (Frist gemäss Reglement — früh nachfragen); AHV-Rente anmelden.

  5. Referenzalter 65

    Ordentlicher AHV- und PK-Bezug. Aufschub der AHV bis 70 möglich; PK-Aufschub nur bei Weiterarbeit.

Die einzelnen Fenster und Sätze stehen in den folgenden Abschnitten — mit den offiziellen Zahlen, Stand 2026.

Referenzalter und AHV 21: wer wann ordentlich in Pension geht

Seit der Reform AHV 21 gilt für Männer und Frauen ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen wird es schrittweise angehoben:

Referenzalter der Frauen nach Jahrgang (AHV 21), Quelle Merkblatt 3.04, Stand 1.1.2026.
JahrgangReferenzalterAnhebungsjahr
196164 Jahre + 3 Monate2025
196264 Jahre + 6 Monate2026
196364 Jahre + 9 Monate2027
ab 196465 Jahreab 2028

Ab 2028 gilt für alle das Referenzalter 65. Männer: unverändert 65.

AHV vorbeziehen: ab 63, monatsgenau, mit Kürzung

Die AHV-Altersrente kann frühestens ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag vorbezogen werden — seit AHV 21 monatsgenau, nicht mehr nur in ganzen Jahren. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) können weiterhin ab 62 vorbeziehen.

Der Vorbezug kürzt die Rente lebenslang:

  • Während des Vorbezugs bleiben die AHV-Beiträge bis zum Referenzalter geschuldet.
  • Ob sich ein Vorbezug rechnet, hängt von Faktoren wie Lebenserwartung, Steuersituation, allfälligen Ergänzungsleistungen und Weiterarbeit ab — eine pauschale Antwort gibt es nicht.
  • Für die Übergangsgeneration gelten tiefere, einkommensabhängige Kürzungssätze (siehe eigener Abschnitt).
Ordentliche Kürzungssätze beim AHV-Vorbezug (Auswahl), Quelle Merkblatt 3.04, Stand 2026. Zwischenwerte monatsgenau.
VorbezugsdauerKürzung
6 Monate3,4 %
1 Jahr6,8 %
18 Monate10,2 %
2 Jahre13,6 %

ACHTUNG, beweglich: Die Kürzungssätze werden an die gestiegene Lebenserwartung angepasst — frühestens 2027; die neuen Sätze sind noch nicht festgelegt. Stand 2026 gelten 6,8 % pro Vorbezugsjahr.

AHV aufschieben: bis fünf Jahre, mit lebenslangem Zuschlag

Die AHV-Rente kann um mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Abruf monatlich möglich — eine feste Dauer muss nicht im Voraus gewählt werden. Die Aufschubserklärung ist spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters abzugeben.

Der Aufschub erhöht die Rente lebenslang:

  • Der Zuschlag ist ein Festbetrag und kann zu einer Rente über der Maximalrente führen.
  • Ob sich der Aufschub lohnt, hängt von denselben Faktoren ab wie der Vorbezug (Lebenserwartung, Steuern, Erwerbssituation) — auch hier gibt es keine pauschale Antwort.
Zuschlagssätze beim AHV-Aufschub (ganze Jahre), Quelle Merkblatt 3.04, Stand 2026. Zwischenwerte monatsgenau abgestuft.
AufschubsdauerZuschlag
1 Jahr5,2 %
2 Jahre10,8 %
3 Jahre17,1 %
4 Jahre24,0 %
5 Jahre31,5 %

ACHTUNG, beweglich: Auch die Zuschlagssätze werden frühestens 2027 an die Lebenserwartung angepasst; Stand 2026 gelten 5,2 bis 31,5 %.

AHV-Teilrente: 20 bis 80 Prozent beziehen (neu mit AHV 21)

Seit AHV 21 muss nicht mehr die ganze Rente aufs Mal bezogen werden: Ein Anteil zwischen 20 und 80 Prozent der Altersrente kann vorbezogen oder aufgeschoben werden — in Franken oder ganzen Prozenten, ab jedem beliebigen Monat.

Die Wechselregeln sind bewusst eng:

  • Der Vorbezugsanteil kann während des Vorbezugs genau EINMAL erhöht werden (darüber hinaus wird die ganze Rente ausgerichtet); eine Senkung ist ausgeschlossen.
  • Beim Aufschub kann der aufgeschobene Anteil EINMAL reduziert werden; der Wechsel zurück zum vollen Aufschub ist ausgeschlossen.
  • Vorbezug und Aufschub lassen sich kombinieren; bei der Kombination kann der Prozentsatz zwischen 63 und 70 nur einmal geändert werden.

Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969): der Rentenzuschlag

Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 sieht AHV 21 Ausgleichsmassnahmen vor — als Entweder-oder: den lebenslangen Rentenzuschlag oder den Vorbezug ab 62 zu reduzierten Kürzungssätzen (nächster Abschnitt).

Der Rentenzuschlag wird nur ohne Vorbezug ausgerichtet. Der Grundzuschlag beträgt je nach durchschnittlichem Jahreseinkommen 160, 100 oder 50 Franken pro Monat und wird nach Jahrgang skaliert:

Skalierung des Grundzuschlags nach Jahrgang, Quelle KS-R AHV 21 Rz 5006. Insgesamt reicht der Zuschlag so von 12.50 bis 160 Franken pro Monat.
JahrgangAnteil des Grundzuschlags
196125 %
196250 %
196375 %
1964100 %
1965100 %
196681 %
196763 %
196844 %
196925 %

Der Zuschlag wird nicht plafoniert, nicht der Teuerung angepasst und führt nicht zu einer Kürzung von Ergänzungsleistungen.

Übergangsgeneration: Vorbezug ab 62 mit reduzierten Kürzungssätzen

Die Alternative zum Zuschlag ist der Vorbezug ab 62 zu reduzierten, einkommensabhängigen Kürzungssätzen — wer vorbezieht, verliert den Rentenzuschlag:

Reduzierte Kürzungssätze der Übergangsgeneration (Jahreswerte), Quelle KS-R AHV 21 Rz 3027, Stand 1.1.2026. DJE = durchschnittliches Jahreseinkommen.
DJE (CHF)1 Jahr Vorbezug2 Jahre3 Jahre
bis 60'4800,0 %2,0 %3,0 %
60'481–75'6002,5 %4,5 %6,5 %
über 75'6003,5 %6,5 %10,5 %

Bei tiefem Einkommen ist ein Vorbezug von bis zu einem Jahr ganz ohne Kürzung möglich. Welche der beiden Varianten in einer konkreten Situation mehr Rente ergibt, hängt von Einkommen, Jahrgang und geplantem Bezugszeitpunkt ab.

Die Regeln für die Übergangsjahrgänge sind komplex — gerne schauen wir die beiden Varianten mit Ihnen an, unverbindlich.

Pensionskasse: Rente, Kapital oder Mix

Die Altersleistung der Pensionskasse wird in der Regel als Rente ausgerichtet. Von Gesetzes wegen kann jede versicherte Person verlangen, dass ihr mindestens ein Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital ausgerichtet wird; das Reglement vieler Kassen erlaubt darüber hinaus bis zum vollständigen Kapitalbezug — und damit auch Mischformen.

Die Rahmenbedingungen, die für alle gelten:

  • Verheiratete und eingetragene Partner: Der Kapitalbezug braucht die SCHRIFTLICHE Zustimmung des Ehegatten bzw. Partners (Art. 37a BVG).
  • Anmeldefrist: rein reglementarisch — es gibt keine gesetzliche Frist. Die Frist klärt man am besten früh bei der eigenen Kasse; nach Ablauf ist der Entscheid in der Regel nicht mehr widerrufbar.
  • Nach einem Pensionskassen-Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG).
  • Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium beträgt 6,8 % (die 2024 abgestimmte Senkung wurde abgelehnt); für überobligatorische Guthaben sind die Sätze reglementarisch frei.
Rente und Kapital im Merkmals-Vergleich — informativ, ohne Wertung. Welcher Weg passt, ist individuell.
MerkmalRenteKapital
SicherheitLebenslang garantierte ZahlungVerantwortung und Anlagerisiko liegen bei Ihnen
FlexibilitätFester monatlicher BetragFrei verfügbar und einteilbar
SteuernVoll als Einkommen steuerbar, jedes JahrEinmalige separate Besteuerung zum reduzierten Satz
LanglebigkeitsrisikoDurch die Rente versichertVerbleibt beim Kapital
TodesfallHinterlassenenleistungen gemäss ReglementRestkapital fällt in den Nachlass
UmkehrbarkeitEntscheid definitivEntscheid definitiv

Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab — dieser Entscheid ist in der Regel unumkehrbar und gehört in ein persönliches Gespräch. Gerne nehmen wir uns dafür Zeit, unverbindlich.

Teilpensionierung und gestaffelter Bezug

Seit AHV 21 ist der schrittweise Ausstieg gesetzlich geregelt: Die Pensionskassen-Altersleistung kann in Teilschritten bezogen werden — der Kapitalbezug in höchstens drei Schritten (alle Bezüge eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt). Der erste Teilbezug muss mindestens 20 Prozent der Altersleistung betragen; das Reglement kann weniger zulassen.

Beim Vorbezug gilt eine Kopplung an den Lohn: Der Anteil der vorbezogenen Leistung darf den Anteil der Lohnreduktion nicht übersteigen — Teilpensionierung setzt also eine echte Pensums-Reduktion voraus.

Auch die Säule 3a lässt sich staffeln: mit mehreren Konten über mehrere Steuerjahre. Zusammen mit gestaffelten PK-Kapitalbezügen kann so die Progression der Kapitalauszahlungssteuer gebrochen werden — ob und wie, ist individuell und kantonsabhängig.

Vertiefung: gestaffelter 3a-Bezug und Kapitalauszahlungssteuer

Frühpensionierung: was früh gehen kostet

Die Reglemente der Pensionskassen können einen Altersrücktritt frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr vorsehen. Die AHV folgt aber erst ab 63 (Übergangsgeneration: 62) — dazwischen entsteht eine Lücke, die aus eigenen Mitteln, der Säule 3a oder einer reglementarischen Überbrückungsrente zu decken ist.

Drei Kostenpunkte gehören in jede Frühpensionierungs-Rechnung:

  • Die AHV-Beitragspflicht läuft bis zum Referenzalter weiter — auch ohne Erwerbseinkommen (Beiträge als Nichterwerbstätige).
  • Die PK-Rente fällt tiefer aus: weniger Beitragsjahre, mehr Rentenjahre, reglementarisch tieferer Umwandlungssatz bei früherem Rücktritt.
  • Ein allfälliger AHV-Vorbezug kürzt die AHV-Rente lebenslang (siehe oben).

Budget und Steuern im Ruhestand

Das Einkommen im Ruhestand setzt sich aus den Bausteinen AHV-Rente, PK-Rente und/oder Kapitalverzehr sowie der privaten Vorsorge (3a/3b) und weiterem Vermögen zusammen. Für die Planung zählt die einfache Gegenüberstellung: erwartete Einnahmen-Bausteine gegen das Ausgabenbudget — inklusive Posten, die sich ändern (Krankenkasse, Wohnen, Reisen).

Bei den Steuern gilt die Grundregel: AHV- und PK-Renten sind voll als Einkommen steuerbar. Kapitalleistungen aus Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert — beim Bund zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife, in den Kantonen zu je eigenen reduzierten Sätzen.

Auch die private Vorsorge gehört in die Bezugsplanung — welche Rolle Säule 3a und 3b dabei spielen, erklärt der eigene Vergleichs-Ratgeber.

Konkrete Steuersätze nennt diese Seite bewusst nicht — sie sind kantonal verschieden und ändern sich; für die individuelle Rechnung ist eine Steuerberatung zuständig.

Vertiefung: Säule 3a oder 3b — die Unterschiede im Überblick

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rente und Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

Die Rente ist eine lebenslang garantierte, voll als Einkommen steuerbare Zahlung; das Kapital wird einmal ausbezahlt, separat zu einem reduzierten Satz besteuert, ist frei verfügbar, kann aber aufgebraucht sein und fällt im Todesfall in den Nachlass. Von Gesetzes wegen kann mindestens ein Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapital verlangt werden; viele Reglemente erlauben mehr bis zum Vollbezug. Beide Entscheide sind in der Regel unumkehrbar (Quelle: Art. 37 BVG).

Kann ich die AHV früher beziehen — und wie gross ist die Kürzung?

Ja, frühestens ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, monatsgenau. Die Rente wird lebenslang gekürzt: 6,8 Prozent bei einem Jahr, 13,6 Prozent bei zwei Jahren Vorbezug (Stand 2026; eine Anpassung der Sätze ist frühestens 2027 angekündigt). Frauen der Jahrgänge 1961–1969 können ab 62 vorbeziehen, zu tieferen, einkommensabhängigen Sätzen (Quelle: AHV-Merkblatt 3.04).

Welches Referenzalter gilt für Frauen der Jahrgänge 1962 und 1963?

Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate (Anhebungsjahr 2026). Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate (2027). Ab Jahrgang 1964 gilt 65 — ab 2028 damit ein einheitliches Referenzalter für alle (Quelle: AHV-Merkblatt 3.04, AHV 21).

Lohnt sich der AHV-Aufschub?

Der Aufschub erhöht die Rente lebenslang um 5,2 Prozent (1 Jahr) bis 31,5 Prozent (5 Jahre; Stand 2026). Ob er sich rechnet, hängt von Faktoren wie Lebenserwartung, Steuersituation und Weiterarbeit ab — eine pauschale Antwort gibt es nicht; der Abruf ist nach dem ersten Aufschubsjahr monatlich möglich (Quelle: AHV-Merkblatt 3.04).

Bekomme ich als Frau der Übergangsgeneration den AHV-Rentenzuschlag?

Frauen der Jahrgänge 1961–1969, die ihre Rente NICHT vorbeziehen, erhalten einen lebenslangen Zuschlag zwischen 12.50 und 160 Franken pro Monat — abhängig von Einkommen (Grundzuschlag 160/100/50 CHF) und Jahrgang (25 bis 100 Prozent davon). Wer vorbezieht, verliert den Zuschlag, profitiert aber von reduzierten Kürzungssätzen; bei tiefem Einkommen ist bis zu ein Jahr Vorbezug ohne Kürzung möglich (Quelle: KS-R AHV 21).

Braucht mein Ehepartner dem Kapitalbezug zuzustimmen?

Ja. Bei Verheirateten und eingetragenen Partnern ist der Kapitalbezug aus der Pensionskasse nur mit schriftlicher Zustimmung des Ehegatten bzw. Partners zulässig; wird sie verweigert oder ist sie nicht erhältlich, kann das Zivilgericht angerufen werden (Quelle: Art. 37a BVG).

Kann ich schrittweise in Pension gehen?

Ja, seit AHV 21 gesetzlich geregelt: Die PK-Altersleistung kann in Teilschritten bezogen werden, der Kapitalbezug in höchstens drei Schritten (Bezüge eines Kalenderjahres zählen als ein Schritt); der erste Teilbezug muss mindestens 20 Prozent betragen, und der Vorbezugsanteil darf die Lohnreduktion nicht übersteigen. Auch die AHV kennt die Teilrente von 20 bis 80 Prozent (Quelle: Art. 13a/13b BVG, AHV-Merkblatt 3.04).

Ab wann kann ich frühestens in Pension gehen?

Die Pensionskassen-Reglemente dürfen einen Altersrücktritt frühestens ab 58 vorsehen (Art. 1i BVV 2). Die AHV lässt sich frühestens ab 63 vorbeziehen (Übergangsgeneration: 62), die Säule 3a ab fünf Jahren vor dem Referenzalter. Die Lücke zwischen PK-Rücktritt und AHV-Beginn ist selbst zu finanzieren, und die AHV-Beitragspflicht läuft bis zum Referenzalter weiter.

Wie werden Rente und Kapital besteuert?

AHV- und Pensionskassen-Renten sind vollumfänglich als Einkommen steuerbar (Art. 22 DBG). Kapitalleistungen aus Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert — beim Bund zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife (Art. 38 DBG), kantonal zu eigenen reduzierten Sätzen. Die konkreten Sätze sind kantonal verschieden.

Gilt nach einem Pensionskassen-Einkauf eine Sperrfrist für den Kapitalbezug?

Ja. Werden Einkäufe getätigt, dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG); das Bundesgericht wendet dies als objektive Sperrfrist auf Kapitalbezüge an. Einkäufe kurz vor der Pensionierung wollen deshalb zeitlich geplant sein.

Beratung

Ihre Pensionierung, durchgerechnet

AHV-Zeitpunkt, Rente oder Kapital, gestaffelter Ausstieg — diese Entscheide sind individuell und teils unumkehrbar. Gerne schauen wir Ihre Situation gemeinsam an, unverbindlich.