Ratgeber Vorsorge
Säule 3a oder 3b: Was ist der Unterschied?
Steuerabzug, Verfügbarkeit, Begünstigung — die gebundene und die freie Vorsorge im neutralen Vergleich, mit offiziellen Quellen und sichtbarem Stand.
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam
Kurz beantwortet
Beide gehören zur privaten Vorsorge (3. Säule), folgen aber entgegengesetzten Prinzipien: Die Säule 3a ist gebunden — Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar (2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse), dafür ist das Geld bis kurz vor der Pensionierung blockiert und die Auszahlung wird separat besteuert.
Die Säule 3b ist frei — ohne Maximalbetrag, ohne Voraussetzungen und jederzeit verfügbar, dafür ohne Vorsorgeabzug: Das Vermögen unterliegt jährlich der Vermögenssteuer und Erträge der Einkommenssteuer. Viele nutzen beide nacheinander; welcher Weg zu einer Situation passt, ist individuell.
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine persönliche Beratung. Steuerliche Angaben sind Stand 2026, ohne Gewähr und teils kantonal unterschiedlich — für die individuelle Rechnung ist eine Steuerberatung zuständig.
Die Merkmale im direkten Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die Merkmale gegenüber — sie ist keine Empfehlung. Welche Form zu einer Person passt, hängt von deren Situation ab.
| Merkmal | Säule 3a (gebunden) | Säule 3b (frei) |
|---|---|---|
| Steuerabzug | Voll abziehbar bis Maximalbetrag | Kein Vorsorgeabzug (nur allgemeiner Versicherungsabzug; einzelne Kantone kennen begrenzte Abzüge) |
| Maximalbetrag 2026 | CHF 7'258 (mit PK) / 20 % bis CHF 36'288 (ohne PK) | Unbegrenzt |
| Voraussetzung | AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen | Keine |
| Verfügbarkeit | Gebunden — Bezug frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter, vorher nur aus gesetzlichen Gründen | Jederzeit verfügbar (produktbedingte Grenzen bei Versicherungen) |
| Vermögenssteuer | Befreit während der Laufzeit | Jährlich steuerbar (bei Versicherungen: Rückkaufswert) |
| Erträge | Steuerfrei während der Laufzeit | Jährlich als Einkommen steuerbar |
| Auszahlung | Kapitalauszahlungssteuer (separat, reduziert) | Grundsätzlich steuerfrei; bei Versicherungen unter Bedingungen (siehe unten) |
| Begünstigung | Gesetzliche Ordnung (BVV 3; ab 1.6.2027 flexibler) | Frei wählbar — im Rahmen von Erbrecht und Pflichtteilen |
| Formen | 3a-Konto, 3a-Wertschriften, 3a-Versicherung | Sparen, Wertschriften, 3b-Lebensversicherungen |
Steuern im Detail: Abzug heute oder Freiheit später
Bei der Säule 3a wirkt der Steuervorteil bei der EINZAHLUNG: Der Beitrag reduziert das steuerbare Einkommen, das Guthaben wächst steuerfrei — dafür wird die Auszahlung später separat zum reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer, kantonal unterschiedlich).
Bei der Säule 3b ist es umgekehrt: Kein Vorsorgeabzug bei der Einzahlung (3b-Prämien fallen nur unter den allgemeinen Versicherungsabzug, der meist schon durch die Krankenkasse ausgeschöpft ist; einzelne Kantone — etwa Genf und Freiburg — kennen begrenzte Abzüge für 3b-Versicherungen). Dafür ist die AUSZAHLUNG grundsätzlich steuerfrei.
Bei 3b-Lebensversicherungen gelten Bedingungen: Kapitalleistungen aus rückkaufsfähigen Versicherungen mit periodischer Prämie sind steuerfrei. Bei Einmalprämien ist die Auszahlung nur steuerfrei, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, der Vertrag mindestens fünf Jahre lief und vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen wurde — zudem fällt auf Einmalprämien eine Stempelabgabe von 2,5 Prozent an.
Laufend gilt bei der 3b: Vermögenssteuer auf dem Guthaben (bei Versicherungen auf dem Rückkaufswert) und Einkommenssteuer auf Zinsen und Dividenden — beides entfällt bei der 3a während der Laufzeit.
Begünstigung und Todesfall
Säule 3a: Es gilt die gesetzliche Begünstigtenordnung (BVV 3) — zuerst Ehegatte oder eingetragene Partnerin bzw. Partner, dann Nachkommen, Lebenspartner und erheblich unterstützte Personen, danach weitere Erben. Ab dem 1. Juni 2027 wird die Ordnung flexibler.
Säule 3b: Bei Versicherungslösungen ist die begünstigte Person frei wählbar und jederzeit widerruflich; ohne Bestimmung gelten Ehegatte und Nachkommen als begünstigt. Bei Banklösungen gilt schlicht das Erbrecht. Die freie Begünstigung steht unter dem Vorbehalt der erbrechtlichen Pflichtteile.
Typische Situationen
Beschreibend, nicht als Empfehlung — so setzen viele die beiden Gefässe ein:
- Wer den Steuerabzug ausschöpfen will und auf die Verfügbarkeit verzichten kann, findet in der Säule 3a das steuerlich geförderte Gefäss.
- Wer jederzeit Zugriff auf sein Erspartes braucht — oder kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat —, dem steht nur die Säule 3b offen.
- Viele nutzen beide nacheinander: zuerst die 3a bis zum Maximalbetrag, darüber hinaus die 3b.
- Wer die Begünstigung frei gestalten will (etwa für Konkubinatspartner ausserhalb der 3a-Ordnung), findet in der 3b mehr Spielraum — im Rahmen der Pflichtteile.
- Für die Absicherung von Risiken (Todesfall, Erwerbsunfähigkeit) existieren in beiden Säulen Versicherungslösungen; deren Eignung ist eine individuelle Frage.
Ob und in welcher Kombination die beiden Säulen zu Ihrer Lebenssituation passen, klärt man am besten persönlich — gerne in einem unverbindlichen Gespräch.
Häufige Missverständnisse
- "Die Säule 3b ist steuerfrei" — nein: Steuerfrei ist grundsätzlich nur die Auszahlung (bei Versicherungen unter Bedingungen). Laufend fallen Vermögens- und Einkommenssteuern an, und einen Vorsorgeabzug gibt es nicht.
- "Die Säule 3a ist immer besser" — die 3a ist steuerlich gefördert, aber gebunden; ohne AHV-pflichtiges Einkommen ist sie gar nicht zugänglich. Was passt, hängt von der Situation ab.
- "3b heisst Lebensversicherung" — die 3b umfasst jedes freie Sparen: Konto, Wertschriften oder Versicherung. Die Steuerverwaltungen behandeln unter '3b' im engeren Sinn vor allem Versicherungslösungen.
- "Bei der 3a kann ich die Begünstigung frei wählen" — nein, dort gilt die gesetzliche Ordnung (ab 1.6.2027 mit mehr Spielraum); frei wählbar ist die Begünstigung nur in der 3b.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und 3b?
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge: Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag (2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, 20 % bis CHF 36'288 ohne) vom steuerbaren Einkommen abziehbar, dafür ist das Geld bis kurz vor der Pensionierung gebunden. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge: unbegrenzt, jederzeit verfügbar, ohne Voraussetzungen — aber ohne Vorsorgeabzug (Quelle: BSV).
Ist die Säule 3b steuerfrei?
Nein. Steuerfrei ist grundsätzlich nur die Auszahlung — bei Lebensversicherungen mit periodischer Prämie ohne weitere Bedingungen, bei Einmalprämien nur, wenn die Auszahlung nach dem 60. Altersjahr aus einem mindestens fünfjährigen, vor dem 66. Altersjahr abgeschlossenen Vertrag erfolgt. Laufend unterliegt 3b-Vermögen der Vermögenssteuer und Erträge der Einkommenssteuer; einen Vorsorgeabzug gibt es nicht (Quelle: DBG Art. 20/24, kantonale Steuerpraxis).
Wer darf in die Säule 3b einzahlen?
Alle — die Säule 3b kennt keine Voraussetzungen: kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen nötig, keine Maximalbeträge, keine Altersgrenzen. Das unterscheidet sie von der 3a, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraussetzt (Quelle: BSV).
Gibt es bei der Säule 3b einen Maximalbetrag?
Nein. Die Säule 3b ist in der Höhe unbegrenzt. Ein gesetzlicher Maximalbetrag besteht nur bei der Säule 3a (2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse bzw. 20 % des Einkommens bis CHF 36'288 ohne Pensionskasse) (Quelle: BSV).
Kann ich bei der Säule 3b die Begünstigung frei wählen?
Ja — bei 3b-Versicherungen ist die begünstigte Person frei wählbar und jederzeit widerruflich, im Rahmen der erbrechtlichen Pflichtteile; bei Banklösungen gilt das Erbrecht. In der Säule 3a gilt dagegen die gesetzliche Begünstigtenordnung, die erst ab dem 1. Juni 2027 flexibler wird (Quelle: VVG 76 ff., BVV 3).
Kann ich Säule 3a und 3b kombinieren?
Ja, beide schliessen sich nicht aus. Verbreitet ist die Reihenfolge: zuerst die 3a bis zum Maximalbetrag (wegen des Steuerabzugs), darüber hinaus die 3b (wegen der Freiheit). Ob und wie die Kombination passt, hängt von der individuellen Situation ab.
Zahlt man auf Säule-3b-Vermögen Vermögenssteuer?
Ja. 3b-Vermögen (Konten, Wertschriften) unterliegt jährlich der kantonalen Vermögenssteuer; bei Lebensversicherungen ist während der Laufzeit der Rückkaufswert steuerbar, reine Risikoversicherungen ohne Rückkaufswert sind vermögenssteuerfrei. 3a-Guthaben ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit (Quelle: kantonale Steuerpraxis).
Was ist die Stempelabgabe bei 3b-Lebensversicherungen?
Auf rückkaufsfähige Lebensversicherungen mit Einmalprämie erhebt der Bund eine Abgabe von 2,5 Prozent der Prämie. Lebensversicherungen mit periodischer Prämienzahlung sind davon befreit — ebenso Säule-3a-Lösungen (Quelle: ESTV, Stand 2026).
Quellen
- BSV — Die dritte Säule (3a und 3b, Grundlagen)
- Bundesrat / admin.ch — Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2026
- Fedlex — DBG Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 24 lit. b (Besteuerung von Kapitalversicherungen)
- ESTV — Abgabe auf Versicherungsprämien (Stempelabgabe)
- Fedlex — BVV 3 (Begünstigtenordnung Säule 3a)
- admin.ch — Mehr Spielraum bei den Begünstigten der Säule 3a (ab 1.6.2027)
- Steuerverwaltung Graubünden — Praxis Säule 3b (Besteuerung von Lebensversicherungen)
Alle Fristen und Beträge auf dieser Seite wurden gegen die verlinkten offiziellen Quellen geprüft. Stand: siehe Datum oben. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
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