Ratgeber Vorsorge
Bis wann muss ich in die Säule 3a einzahlen?
Einzahlungsfrist, Maximalbeträge 2026 und die neuen Nachzahlungs-Regeln — verständlich erklärt und mit offiziellen Quellen belegt.
Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam
Kurz beantwortet
Ihre Einzahlung zählt für das laufende Steuerjahr, wenn der Betrag bis am 31. Dezember auf Ihrem Säule-3a-Konto verbucht ist. Massgebend ist die Verbuchung beim Vorsorgekonto — nicht das Datum Ihres Zahlungsauftrags.
2026 dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal CHF 7'258 einzahlen; ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
Seit 2025 lassen sich verpasste Beiträge zudem per Einkauf nachzahlen — erstmals im Steuerjahr 2026 für eine Lücke aus dem Jahr 2025.
Die Frist: verbucht bis 31. Dezember
Das Bundesamt für Sozialversicherungen formuliert es eindeutig: Der Betrag muss spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres auf Ihrem Säule-3a-Konto verbucht sein, damit der Steuerabzug für das betreffende Jahr berücksichtigt wird.
Viele Anbieter setzen zusätzlich eigene, frühere Annahmeschlüsse — etwa für Einzahlungen am Schalter. Diese Fristen sind anbieterspezifisch; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank oder Versicherung nach. Wer sicher gehen will, zahlt Anfang Dezember ein.
Maximalbeträge 2026 — und wer einzahlen darf
Einzahlen darf, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat — angestellt oder selbständig. Es gelten die folgenden Höchstbeträge:
- Mit Pensionskasse (kleiner Abzug): maximal CHF 7'258 pro Jahr (Steuerjahre 2025 und 2026).
- Ohne Pensionskasse (grosser Abzug): 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 pro Jahr.
- Einzahlen können Sie, solange Sie erwerbstätig sind — längstens bis zum 70. Geburtstag.
- Die Beträge für 2027 sind noch nicht publiziert; die Festlegung durch den Bund wird im Herbst 2026 erwartet.
Steuerabzug: was die Einzahlung bringt
Beiträge an die Säule 3a können Sie bis zum Höchstbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen — bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wie viel Sie damit sparen, hängt von Einkommen, Wohnort und Grenzsteuersatz ab; eine pauschale Zahl gibt es nicht seriös.
Beim späteren Bezug wird das Kapital gesondert vom übrigen Einkommen besteuert, zu einem reduzierten Satz: Der Bund rechnet mit einem Fünftel der ordentlichen Tarife, die Kantone kennen eigene reduzierte Sätze.
Nachzahlen seit 2025: die neuen Einkaufs-Regeln
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt die Verordnung BVV 3 (Art. 7a) rückwirkende Einkäufe in die Säule 3a. Die Regeln im Überblick:
- Nachzahlbar sind nur Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind — ältere Lücken sind ausgeschlossen.
- Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, für die Lücke aus 2025.
- Der gesetzliche Rahmen reicht bis zehn Jahre zurück (relevant wird das erst mit den Jahren).
- Voraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr.
- Im Einkaufsjahr muss zuerst der volle ordentliche Jahresbeitrag einbezahlt sein (2026: CHF 7'258).
- Der Einkauf ist begrenzt auf die effektive Lückensumme, höchstens aber auf den kleinen Abzug (2026: CHF 7'258 pro Jahr).
- Pro Jahreslücke ist nur ein Einkauf zulässig; ein Einkauf kann aber mehrere Jahreslücken decken.
- Der Einkauf muss bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung schriftlich beantragt werden; sie prüft und genehmigt ihn.
- Nachzahlungen sind im Jahr der Einzahlung steuerlich abziehbar.
- Nach dem ersten Bezug einer Altersleistung sind keine Einkäufe mehr möglich.
Bezug: wann Sie an das Geld kommen
Altersleistungen aus der Säule 3a dürfen frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden und werden bei Erreichen des Referenzalters fällig; wer nachweislich weiter erwerbstätig ist, kann den Bezug um höchstens fünf Jahre aufschieben.
Ein früherer Bezug ist in gesetzlich definierten Fällen zulässig: für selbstgenutztes Wohneigentum (Kauf, Bau oder Rückzahlung von Hypotheken), bei Aufnahme oder Wechsel einer selbständigen Erwerbstätigkeit, beim endgültigen Verlassen der Schweiz, beim Bezug einer ganzen IV-Rente (sofern das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist) sowie für den Einkauf in die Pensionskasse.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einzahlen, damit es für das Steuerjahr 2026 zählt?
Der Betrag muss bis am 31. Dezember 2026 auf Ihrem Säule-3a-Konto verbucht sein. Massgebend ist die Verbuchung, nicht das Auftragsdatum — geben Sie den Auftrag darum einige Tage früher auf; einzelne Anbieter haben zusätzlich eigene, frühere Annahmeschlüsse.
Wie viel darf ich 2026 maximal einzahlen?
Mit Pensionskasse maximal CHF 7'258. Ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Kann ich verpasste Säule-3a-Einzahlungen nachholen?
Ja, seit 2025: Lücken ab dem Jahr 2025 können per Einkauf nachgezahlt werden — erstmals im Steuerjahr 2026 für die Lücke aus 2025, bis zur Höhe des kleinen Abzugs (2026: CHF 7'258). Voraussetzungen sind AHV-pflichtiges Einkommen im Lücken- und im Einkaufsjahr sowie der volle ordentliche Jahresbeitrag im Einkaufsjahr; der Einkauf wird schriftlich bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt.
Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?
Das hängt von Einkommen, Wohnort und Grenzsteuersatz ab — eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Unser kostenloser Vorsorge-Check rechnet Ihre persönliche Ersparnis auf Basis von Kanton, Einkommen und Pensionskassen-Situation.
Welche Maximalbeträge gelten 2027?
Die Beträge für 2027 sind noch nicht publiziert (Stand September 2026); der Bund legt sie erfahrungsgemäss im Herbst fest. Publiziert sind bislang die Werte bis und mit Steuerjahr 2026: CHF 7'258 beziehungsweise CHF 36'288.
Quellen
- BSV — Beiträge an die Säule 3a (Maximalbeträge, Einzahlungsfrist, Einkauf)
- BSV — Die dritte Säule (Grundlagen, Berechtigung, Bezug)
- EFD-Mitteilung vom 17.11.2025 — Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2026
- BVV 3 (SR 831.461.3), Art. 3, 7, 7a, 7b — Verordnung über die gebundene Selbstvorsorge, Fedlex
- BSV-FAQ — Einkäufe in die Säule 3a (Bedingungen, Zeitpunkt, Maximalbetrag)
Alle Fristen und Beträge auf dieser Seite wurden gegen die verlinkten offiziellen Quellen geprüft. Stand: siehe Datum oben. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
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