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Anlagekosten verstehen: Gebührenmodelle, TER und Kostenausweis

Was Vermögensverwaltung und Anlageprodukte kosten können: die gängigen Gebührenmodelle, die TER als standardisierte Produktkennzahl, Depotgebühren und Courtagen als Marktbegriffe — und wo Ihre Zahlen dokumentiert sind.

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam

Kurz beantwortet

Anlagekosten haben zwei Quellen: die Dienstleistung (Verwaltung, Beratung, Depotführung, Transaktionen) und die eingesetzten Produkte (laufende Fondskosten, ausgewiesen als TER). Für die Dienstleistungsseite existieren verschiedene Gebührenmodelle — prozentual vom Vermögen, pauschal, All-in oder performanceabhängig; gesetzlich vorgegeben ist keines davon, massgebend ist der Vertrag.

Standardisiert ist dagegen die Produktseite: Die TER ist in einer von der FINMA als Mindeststandard anerkannten Branchenrichtlinie definiert und macht laufende Fondskosten vergleichbar — wobei sie Transaktionskosten des Fonds nicht enthält. Ihre Informationsrechte sichert das FIDLEG: Kosten der empfohlenen Dienstleistung sind offenzulegen, und für die meisten Instrumente existiert ein Basisinformationsblatt mit Kostenrubrik.

Diese Seite informiert allgemein und nennt bewusst keine Preise, Bandbreiten oder Anbieter. Sie ist weder Anlageberatung noch eine Empfehlung. Stand 2026, ohne Gewähr.

Die Gebührenmodelle der Dienstleistungsseite

Vier Grundmodelle prägen den Markt — in Reinform oder kombiniert:

  • Vermögensabhängige Gebühr: ein Prozentsatz des verwalteten oder beratenen Vermögens pro Jahr — das verbreitetste Modell für Verwaltungs- und Beratungsmandate.
  • Flat Fee: ein fester Betrag unabhängig vom Volumen — üblich bei klar umrissenen Leistungen.
  • All-in-Fee: eine Pauschale, die mehrere Kostenarten bündelt (z. B. Verwaltung, Depot, Transaktionen). Was genau enthalten ist, definiert ausschliesslich der Vertrag — der Name allein sagt es nicht.
  • Performanceabhängige Gebühr: ein Anteil an der Wertentwicklung, meist zusätzlich zu einer Basisgebühr. In Fonds ist sie in die TER einzubeziehen und separat auszuweisen.

Keines dieser Modelle ist gesetzlich definiert oder vorgeschrieben — es sind Vertrags- und Marktbegriffe. Vergleichbar werden Modelle erst über die Gesamtkosten eines Jahres inklusive Produktebene.

Die TER: die standardisierte Produktkennzahl

Die Total Expense Ratio drückt die Gesamtheit der laufend dem Fondsvermögen belasteten Vergütungen und Nebenkosten (Betriebsaufwand) retrospektiv als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettovermögens aus. Definiert ist sie in der Richtlinie der Asset Management Association Switzerland, welche die FINMA als Mindeststandard anerkannt hat — die Kennzahl ist damit über Produkte hinweg einheitlich berechnet.

Zwei Grenzen der Kennzahl: Transaktionskosten, die dem Fonds beim Handel seiner Anlagen entstehen, sind nicht enthalten (Ausnahme: All-in-Fee-Strukturen); Ausgabe- und Rücknahmekommissionen der Anlegenden ebenfalls nicht. Die TER beziffert die laufenden Kosten — für das Gesamtbild kommen die übrigen Ebenen dazu.

Was die TER nicht zeigt — und wie Hausprodukte vergütet werden

Depotgebühr und Courtage: Marktbegriffe ohne Gesetzesdefinition

Die Depotgebühr entschädigt die Verwahrung und Administration der Titel, die Courtage den einzelnen Kauf oder Verkauf. Beide Begriffe sind gesetzlich nicht definiert — das FIDLEG erwähnt Courtagen nur als Beispiel einer möglichen Entschädigung (Art. 26 Abs. 3); Höhe und Bemessung sind reine Vertragssache und unterscheiden sich je Anbieter und Kanal erheblich.

Für den Überblick zählt die Summe eines Jahres: Depotgebühr plus sämtliche Courtagen plus allfällige Zusatzposten (Devisenumrechnung, Titellieferungen). Auch hier gilt — die Zahlen stehen im eigenen Gebührenreglement und auf der Jahresabrechnung.

Ihre Rechte: der Kostenausweis nach FIDLEG

Das Gesetz sichert die Kostentransparenz auf zwei Wegen: Bei persönlicher Empfehlung muss der Finanzdienstleister über die Kosten der empfohlenen Dienstleistung informieren, ebenso über wirtschaftliche Bindungen an Dritte (FIDLEG Art. 8 Abs. 2). Und für die meisten Instrumente, die Privatkunden angeboten werden, existiert ein Basisinformationsblatt mit den Angaben, die für einen Vergleich wesentlich sind — inklusive Kosten (Art. 58 und 60); es muss leicht verständlich und von Werbematerial klar unterscheidbar sein (Art. 61).

Wer die eigene Lösung durchleuchten will, sammelt drei Dokumente: den Vertrag mit Gebührenreglement, die letzte Jahresabrechnung und die Basisinformationsblätter oder Factsheets der eingesetzten Produkte. Daraus lässt sich die Gesamtbelastung eines Jahres zusammensetzen.

Das Gesamtkosten-Denken

Einzelne Kennzahlen führen in die Irre, wenn sie isoliert verglichen werden: Eine tiefe Verwaltungsgebühr kann mit kostenintensiven Produkten einhergehen, eine höhere Pauschale mit günstigen Bausteinen — welche Konstellation insgesamt weniger kostet, zeigt erst die Addition über alle Ebenen. Die belastbare Vergleichsgrösse ist die Gesamtbelastung eines Jahres in Franken und in Prozent des Vermögens.

Diese Zahl lässt sich für jede bestehende Lösung aus den eigenen Dokumenten ermitteln — und macht Angebote verschiedener Anbieter erst wirklich vergleichbar.

Häufige Fragen

Was kostet Vermögensverwaltung in der Schweiz?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht — die Gebühr ist Vertragssache und hängt von Modell (vermögensabhängig, Flat, All-in, performanceabhängig), Umfang und Anbieter ab. Diese Seite nennt bewusst keine Bandbreiten; die eigene Zahl steht im Vertrag und auf der Jahresabrechnung (Quelle: FIDLEG-Systematik, Vertragsrecht).

Was ist die TER genau?

Die Total Expense Ratio: der laufend dem Fondsvermögen belastete Betriebsaufwand, retrospektiv als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettovermögens — definiert in der AMAS-Richtlinie, die die FINMA als Mindeststandard anerkannt hat (Quelle: AMAS/FINMA).

Sind Transaktionskosten in der TER enthalten?

Nein — die Nebenkosten aus Kauf und Verkauf der Fondsanlagen gehören ausdrücklich nicht zum TER-relevanten Betriebsaufwand (Ausnahme: All-in-Fee-Strukturen) (Quelle: AMAS-TER-Richtlinie Rz 29).

Was bedeutet All-in-Fee?

Eine Pauschale, die mehrere Kostenarten bündelt. Welche das sind, definiert ausschliesslich der Vertrag — Produktkosten der eingesetzten Fonds laufen häufig trotzdem separat im Produkt (Quelle: Marktbegriff, vertraglich definiert).

Muss mir mein Anbieter die Kosten offenlegen?

Bei persönlicher Empfehlung ja: Kosten der empfohlenen Dienstleistung und wirtschaftliche Bindungen an Dritte sind offenzulegen (FIDLEG Art. 8 Abs. 2). Produktkosten stehen im Basisinformationsblatt (Art. 58 ff.) (Quelle: FIDLEG).

Was ist eine Performance-Fee?

Eine wertentwicklungsabhängige Gebühr, meist zusätzlich zu einer Basisgebühr. In Fonds ist sie in die TER einzubeziehen und zusätzlich separat auszuweisen; die Berechnungsmethode steht im Prospekt (Quelle: AMAS-TER-Richtlinie).

Wie vergleiche ich zwei Angebote fair?

Über die Gesamtbelastung eines Jahres: Dienstleistungsgebühren plus gewichtete Produktkosten (TER) plus Transaktions- und Depotnebenkosten — in Franken und in Prozent des Vermögens. Einzelne Kennzahlen isoliert zu vergleichen greift zu kurz (Quelle: Systematik dieser Seite; Zahlen aus den eigenen Dokumenten).

Quellen

Alle Fristen und Beträge auf dieser Seite wurden gegen die verlinkten offiziellen Quellen geprüft. Stand: siehe Datum oben. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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