Ratgeber Anlegen
Weniger sichtbare Kosten beim Anlegen: TER, Hausfonds und Retrozessionen
Was «versteckte Kosten» bei Bank-Anlagelösungen konkret heisst: Produktkosten, die auf keiner Abrechnung stehen, die Mechanik hauseigener Fonds, die Retrozessions-Rechtsprechung des Bundesgerichts — und wie Sie Ihre eigenen Zahlen nachschlagen.
Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam
Kurz beantwortet
«Versteckt» heisst bei Anlagekosten selten «geheim» — es heisst: nicht als eigene Zeile auf der Abrechnung sichtbar. Die laufenden Kosten eines Fonds (TER) werden direkt dem Fondsvermögen belastet und mindern die Wertentwicklung, ohne je auf einer Rechnung zu erscheinen. Dazu kommen Kosten, welche die TER selbst nicht zeigt — etwa die Transaktionskosten innerhalb des Fonds — und Entschädigungen, die Produktanbieter an Vertriebsstellen zahlen (Retrozessionen).
Zwei Fakten geben Orientierung: Erstens hat das Bundesgericht entschieden, dass Retrozessionen im Auftragsverhältnis grundsätzlich den Kundinnen und Kunden gehören — auch bei Banken und auch für konzerneigene Produkte (BGE 132 III 460; BGE 138 III 755). Zweitens haben Sie gesetzliche Informationsrechte: Kosten und wirtschaftliche Bindungen an Dritte sind offenzulegen (FIDLEG Art. 8 und 26), und die Produktkosten stehen im Basisinformationsblatt und im Factsheet — nachschlagen kann sie jede und jeder.
Diese Seite informiert allgemein und wertet keine einzelnen Anbieter. Sie ist weder Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Wechsel, und sie ersetzt keine Rechtsberatung. Stand 2026, ohne Gewähr.
Die drei Kostenschichten einer Anlagelösung
Wer die Gesamtkosten verstehen will, schaut auf drei Schichten: Erstens die Dienstleistungsebene — Verwaltungs- oder Beratungsgebühr, Depotgebühr, Courtagen pro Transaktion. Diese Kosten stehen im Vertrag und auf der Abrechnung. Zweitens die Produktebene — die laufenden Kosten der eingesetzten Fonds und Produkte, die direkt dem Produktvermögen belastet werden. Drittens die Vergütungsebene im Hintergrund — Zahlungen zwischen Produktanbieter und Vertriebsstelle, die ohne Offenlegung nicht sichtbar sind.
Auf der Abrechnung erscheint nur die erste Schicht. Die zweite steckt in der Wertentwicklung, die dritte im Verhältnis zwischen Bank und Produktanbieter. Alle drei zusammen ergeben die Gesamtkosten — und genau deshalb greift ein Vergleich, der nur die sichtbare Gebühr anschaut, zu kurz.
Die TER — und was sie nicht zeigt
Die Total Expense Ratio (TER) fasst die laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettovermögens zusammen. Definiert ist sie in einer Branchenrichtlinie der Asset Management Association Switzerland, welche die FINMA als Mindeststandard anerkannt hat — die Kennzahl ist also standardisiert und vergleichbar.
Wichtig ist, was die TER nicht enthält: Die Transaktionskosten, die dem Fonds beim Kauf und Verkauf seiner Anlagen entstehen, gehören ausdrücklich nicht zum TER-relevanten Betriebsaufwand (Ausnahme: All-in-Fee-Modelle). Auch Ausgabe- und Rücknahmekommissionen laufen daneben. Eine tiefe TER ist deshalb eine Aussage über die laufenden Kosten — nicht über sämtliche Kosten.
Performanceabhängige Gebühren sind in die TER einzubeziehen und zusätzlich separat auszuweisen. Wo eine solche Gebühr besteht, steht sie im Basisinformationsblatt und im Fondsprospekt.
Hauseigene Fonds: die Mechanik verstehen
Setzt eine Bank in Depots und Mandaten Fonds der eigenen Gruppe ein, fliessen die Produktgebühren dieser Fonds an die eigene Fondsleitung — die Vergütung bleibt im Konzern. Das ist legal und verbreitet; es schafft aber eine strukturelle Doppelrolle: Dieselbe Gruppe wählt die Produkte aus und verdient an den ausgewählten Produkten.
Wie das rechtlich einzuordnen ist, hat das Bundesgericht am Beispiel der Vertriebsentschädigungen formuliert: Ein herausgabepflichtiger Interessenkonflikt liegt schon dann vor, «wenn die Gefahr besteht, der Beauftragte könnte sich dadurch veranlasst sehen, die Interessen des Auftraggebers nicht ausreichend zu berücksichtigen» (BGE 138 III 755 E. 5.3) — und zwar auch bei konzerneigenen Produkten.
Ob ein konkreter Hausfonds teurer oder günstiger ist als vergleichbare Produkte anderer Anbieter, lässt sich nicht pauschal sagen — es steht aber in den Dokumenten des jeweiligen Fonds. Der Abschnitt «Selbst nachschauen» unten zeigt, wo.
Retrozessionen: was das Bundesgericht entschieden hat
Retrozessionen — auch Bestandespflegekommissionen oder umgangssprachlich Kickbacks — sind wiederkehrende Zahlungen von Fondsanbietern an die vertreibende oder verwaltende Stelle. Die Rechtsprechung dazu ist gefestigt:
BGE 132 III 460 (2006)
Retrozessionen, die ein Vermögensverwalter erhält, unterliegen der auftragsrechtlichen Herausgabepflicht (OR Art. 400 Abs. 1) — sie gehören grundsätzlich der Kundin oder dem Kunden.
BGE 137 III 393 (2011)
Ein Vorausverzicht auf die Herausgabe ist nur gültig, wenn die Kundin oder der Kunde die Eckwerte der Retrozessionsvereinbarungen und die Grössenordnung der erwarteten Zahlungen kennt.
BGE 138 III 755 (2012)
Die Herausgabepflicht trifft auch Banken als Vermögensverwalterinnen — für Vertriebsentschädigungen konzernfremder wie konzerneigener Produktanbieter.
BGE 143 III 348 (2017)
Der Herausgabeanspruch verjährt in zehn Jahren (OR Art. 127); die Frist läuft für jede einzelne Zahlung ab deren Empfang.
Aufsichtsrechtlich gilt daneben FIDLEG Art. 26: Finanzdienstleister dürfen Entschädigungen Dritter nur annehmen, wenn die Kunden vorgängig ausdrücklich informiert wurden und auf die Herausgabe verzichten — oder wenn die Entschädigung vollumfänglich weitergegeben wird. Ob und wie das eigene Institut Retrozessionen handhabt, steht in den Vertragsdokumenten und ist eine legitime Frage an jeden Anbieter.
Doppelte Ebenen: wenn Dienstleistung und Produkt beide kosten
Eine Konstellation verdient besondere Aufmerksamkeit: Wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr erhoben und zugleich in Produkte investiert, deren laufende Kosten ebenfalls anfallen, zahlen Kundinnen und Kunden auf zwei Ebenen — einmal für die Auswahl und Betreuung, einmal im Produkt selbst. Das ist für sich genommen nicht unzulässig; die Gesamtbelastung ergibt sich aber erst aus der Summe beider Ebenen.
Vergleichbar sind deshalb immer Gesamtkosten-Kategorien: Eine Lösung mit tiefer Dienstleistungsgebühr und kostenintensiven Produkten kann insgesamt mehr kosten als eine mit höherer Gebühr und kostengünstigen Bausteinen — und umgekehrt. Welche Konstellation vorliegt, zeigt nur die Addition.
Selbst nachschauen: wo Ihre Zahlen stehen
Alle beschriebenen Grössen sind dokumentiert — so finden Sie sie:
TER des Fonds
Steht im Basisinformationsblatt (Rubrik Kosten) und im Factsheet jedes Fonds; beide Dokumente sind bei Anbieter oder Vertriebsstelle verfügbar (FIDLEG Art. 58 ff.).
Dienstleistungs- und Depotkosten
Stehen im Vertrag und auf der Gebührenabrechnung; bei persönlicher Empfehlung muss der Dienstleister über Kosten der Dienstleistung informieren (FIDLEG Art. 8 Abs. 2).
Entschädigungen Dritter
Wirtschaftliche Bindungen an Dritte sind offenzulegen (FIDLEG Art. 8 Abs. 2 Bst. b); die Retrozessions-Regelung steht üblicherweise in den Vertragsbedingungen. Nachfragen ist legitim — die Antwort gehört zur gesetzlichen Information.
Gesamtbild
Dienstleistungskosten plus gewichtete Produktkosten plus Transaktionsnebenkosten ergeben die Gesamtbelastung eines Jahres. Diese Zahl macht Lösungen vergleichbar.
Häufige Fragen
Was sind versteckte Kosten beim Anlegen konkret?
Kosten, die nicht als eigene Zeile auf der Abrechnung erscheinen: die laufenden Produktkosten (TER) werden direkt dem Fondsvermögen belastet, Transaktionskosten innerhalb des Fonds sind in der TER nicht einmal enthalten, und Entschädigungen Dritter fliessen zwischen Anbieter und Vertriebsstelle (Quelle: AMAS-TER-Richtlinie, FIDLEG).
Zeigt die TER alle Kosten eines Fonds?
Nein. Die TER umfasst die laufend dem Fondsvermögen belasteten Betriebskosten; die Transaktionskosten des Fonds beim Kauf und Verkauf seiner Anlagen gehören ausdrücklich nicht dazu (Ausnahme: All-in-Fee). Ausgabe- und Rücknahmekommissionen laufen ebenfalls daneben (Quelle: AMAS-TER-Richtlinie, FINMA-anerkannt).
Sind hauseigene Fonds schlechter als andere?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, und diese Seite wertet keine Anbieter. Strukturell besteht bei Hausprodukten eine Doppelrolle (Auswahl und Vergütung in derselben Gruppe); das Bundesgericht bejaht einen relevanten Interessenkonflikt bereits bei der Gefahr, dass Kundeninteressen zurückstehen könnten (BGE 138 III 755). Die konkreten Kosten stehen in den Fondsdokumenten (Quelle: BGer).
Gehören Retrozessionen mir als Kundin oder Kunde?
Im Auftragsverhältnis grundsätzlich ja: Sie unterliegen der Herausgabepflicht nach OR Art. 400 (BGE 132 III 460), auch bei Banken und konzerneigenen Produkten (BGE 138 III 755). Ein Verzicht ist nur mit vorgängiger, konkreter Information gültig (BGE 137 III 393) (Quelle: BGer).
Wie lange kann ein Herausgabeanspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch verjährt in zehn Jahren; die Frist beginnt für jede einzelne Retrozessionszahlung mit deren Empfang (BGE 143 III 348, OR Art. 127). Für die Beurteilung eines konkreten Falls ist eine Rechtsberatung der richtige Weg (Quelle: BGer).
Muss mir meine Bank sagen, ob sie Retrozessionen erhält?
Finanzdienstleister müssen über wirtschaftliche Bindungen an Dritte informieren (FIDLEG Art. 8 Abs. 2 Bst. b) und dürfen Entschädigungen Dritter nur mit vorgängiger ausdrücklicher Information plus Verzicht annehmen — oder sie vollumfänglich weitergeben (FIDLEG Art. 26) (Quelle: FIDLEG).
Wo sehe ich die TER meiner eigenen Fonds?
Im Basisinformationsblatt (Rubrik Kosten) und im Factsheet des jeweiligen Fonds — beides muss verfügbar sein, das Basisinformationsblatt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss leicht verständlich sein (FIDLEG Art. 58 und 61) (Quelle: FIDLEG).
Was heisst All-in-Fee?
Ein Gebührenmodell, bei dem eine pauschale Gebühr mehrere Kostenarten abdeckt (z. B. Verwaltung, Depot, Transaktionen). Was genau enthalten ist, definiert der jeweilige Vertrag — auch hier zeigt erst die Gesamtrechnung inklusive Produktkosten das volle Bild (Quelle: Marktbegriff, vertraglich definiert).
Quellen
- Bundesgericht — BGE 132 III 460 (Herausgabepflicht für Retrozessionen, OR Art. 400)
- Bundesgericht — BGE 137 III 393 (Anforderungen an den Vorausverzicht)
- Bundesgericht — BGE 138 III 755 (Banken; konzernfremde und konzerneigene Produkte)
- Bundesgericht — BGE 143 III 348 (zehnjährige Verjährung des Herausgabeanspruchs)
- AMAS — Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der TER (von der FINMA als Mindeststandard anerkannt)
- Fedlex — FIDLEG Art. 8, 26 und 58 ff. (Informationspflichten, Entschädigungen Dritter, Basisinformationsblatt)
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