Ratgeber Krankenversicherung
Krankenkasse in der Schweiz: der umfassende Ratgeber
Grundversicherung, Prämien 2026, Franchise, Modelle, Wechsel und Zusatzversicherung — verständlich erklärt, mit offiziellen Quellen und sichtbarem Stand.
Zuletzt aktualisiert am 5. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam
Kurz beantwortet
Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) ist in der Schweiz für alle Pflicht. Ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse gleich; Sie können jede Kasse wählen, und keine darf Sie in der Grundversicherung ablehnen.
2026 steigt die mittlere Prämie im Schnitt um 4,4 Prozent auf CHF 393.30 pro Monat. Über Franchise, Versicherungsmodell und einen Kassenwechsel lässt sich die Prämie beeinflussen — die Kündigung ist bis Ende November möglich. Zusatzversicherungen sind freiwillig und folgen anderen Regeln als die Grundversicherung.
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Versicherungsberatung. Alle Werte sind Stand 2026 und ohne Gewähr — sie können sich ändern und hängen teils vom Kanton ab. Für den konkreten Prämienvergleich nutzen Sie bitte den offiziellen Prämienrechner priminfo.ch.
Die Grundversicherung (OKP): Pflicht und überall gleich
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) abschliessen. Der Leistungskatalog ist gesetzlich definiert und bei allen Krankenkassen identisch — unterschiedlich sind vor allem die Prämien und der Service.
Für die Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung. Sie können die Kasse frei wählen und wechseln.
Anders ist es bei der freiwilligen Zusatzversicherung — dazu weiter unten mehr.
Prämien 2026: wie stark sie steigen
Für 2026 steigt die mittlere Monatsprämie gesamtschweizerisch um 4,4 Prozent (rund CHF 16.60) auf CHF 393.30. Der Anstieg fällt je Kanton unterschiedlich aus — die Spanne reicht von 3,0 bis 7,1 Prozent.
Die Durchschnittsprämien nach Altersgruppe:
| Altersgruppe | Mittlere Prämie 2026 | Veränderung |
|---|---|---|
| Erwachsene (ab 26) | CHF 465.30 | +4,1 % |
| Junge Erwachsene (19–25) | CHF 326.30 | +4,2 % |
| Kinder (0–18) | CHF 122.50 | +4,9 % |
| Alle (Mittel) | CHF 393.30 | +4,4 % |
Die kantonale Spanne liegt bei 3,0 bis 7,1 Prozent. Ihre konkrete Prämie hängt von Kanton, Prämienregion, Altersgruppe, Franchise und Modell ab — den verbindlichen Vergleich liefert priminfo.ch.
Franchise: Stufen und was sich lohnt
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihr Eigenrisiko. Erwachsene wählen zwischen mehreren Stufen, für Kinder gibt es tiefere Stufen.
Ob sich eine tiefe oder hohe Franchise eher lohnt, hängt von den erwarteten Gesundheitskosten ab — nicht von einer allgemeinen Regel. Die folgende Übersicht zeigt das Prinzip mit Beispielwerten; welche Wahl für Sie richtig ist, hängt von Ihrer Situation ab.
| Versicherte | Wählbare Franchise-Stufen |
|---|---|
| Erwachsene | CHF 300 / 500 / 1'000 / 1'500 / 2'000 / 2'500 |
| Kinder (0–18) | CHF 0 bis 600 |
Eher tiefe Franchise
sinnvoll, wenn regelmässig oder hohe Gesundheitskosten erwartet werden — die höhere Prämie wird durch den geringeren Selbstbehalt aufgewogen.
Eher hohe Franchise
sinnvoll, wenn kaum Gesundheitskosten erwartet werden — die tiefere Prämie überwiegt das grössere Eigenrisiko.
Illustratives Prinzip, kein Rechner und keine Empfehlung. Der geplante Anstieg der Mindestfranchise von CHF 300 auf 400 ist erst in der Vernehmlassung (Bundesrat, 13.03.2026) und NICHT geltend — für 2026 gilt CHF 300. Die Rabatte der Wahlfranchisen sind gesetzlich gedeckelt: höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Kostenrisikos (KVV Art. 95).
Selbstbehalt und Kostenbeteiligung
Über die Franchise hinaus tragen Sie einen Selbstbehalt: 10 Prozent der Kosten oberhalb der Franchise, begrenzt auf ein Jahresmaximum. Bei einem Spitalaufenthalt kommt ein Beitrag an die Aufenthaltskosten dazu.
So läuft die Kostenbeteiligung im Grundsatz ab:
1. Franchise
Bis zur gewählten Franchise tragen Sie die Kosten selbst.
2. Selbstbehalt
Darüber 10 % der Kosten — bis maximal CHF 700 pro Jahr (Kinder/Jugendliche bis 18: CHF 350).
3. Kasse
Ist das Maximum erreicht, übernimmt die Kasse die weiteren Kosten.
Bei einem Spitalaufenthalt fällt zusätzlich ein Beitrag von CHF 15 pro Tag an (Ausnahmen für bestimmte Personengruppen).
Versicherungsmodelle: Standard, Hausarzt, HMO, Telmed
Neben dem Standardmodell gibt es alternative Modelle, die eine tiefere Prämie bieten, weil Sie den Weg zur Behandlung festlegen. Die Modelle unterscheiden sich darin, an wen Sie sich zuerst wenden.
Die Merkmale im Überblick — informativ, ohne Wertung:
| Modell | Erster Weg | Prinzip |
|---|---|---|
| Standard | Freie Arztwahl | Volle Wahlfreiheit, in der Regel höhere Prämie |
| Hausarzt | Zuerst zur Hausärztin/zum Hausarzt | Überweisung an Spezialisten bei Bedarf |
| HMO | Zuerst in die gewählte Gruppenpraxis | Behandlung/Überweisung über die HMO-Praxis |
| Telmed | Zuerst telefonische Beratung | Erstberatung per Telemedizin vor dem Arztbesuch |
Welches Modell zu Ihnen passt, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Das Sparpotenzial gegenüber dem Standardmodell unterscheidet sich je Kasse und Region.
Prämienverbilligung (IPV)
Wer die Prämien nur schwer tragen kann, hat je nach Einkommen und Vermögen Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die IPV ist kantonal geregelt: Anspruch, Höhe und Antragsweg unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Weil es keine bundesweit einheitlichen Beträge gibt, prüfen Sie den Anspruch bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons. Ein Wechsel von Modell oder Franchise senkt die Prämie unabhängig davon.
Vertiefung: Prämienverbilligung — Anspruch, kantonale Verfahren und Fristen →
Krankenkasse wechseln: Fristen und Ablauf
Die Grundversicherung lässt sich jährlich wechseln. Massgebend sind zwei November-Fristen: Franchise oder Modell teilen Sie Ihrer Kasse bis etwa Mitte November mit; die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eingegangen sein.
Wegen der Aufnahmepflicht kann die neue Kasse Sie in der Grundversicherung nicht ablehnen.
bis ca. 15. November
Franchise- oder Modellwechsel bei der aktuellen Kasse melden.
bis 30. November
Kündigung der Grundversicherung — muss bei der Kasse eingegangen sein (Einschreiben empfohlen).
ab 1. Januar
Die neue Versicherung greift; ein Unterbruch entsteht nicht, solange fristgerecht gewechselt wurde.
Vertiefung: Krankenkasse kündigen — Fristen und Musterbrief →
Grund- und Zusatzversicherung: der Unterschied
Die Grundversicherung (KVG) und die Zusatzversicherung (VVG) sind zwei verschiedene Dinge. Die Grundversicherung ist Pflicht, überall gleich und mit Aufnahmepflicht. Die Zusatzversicherung ist freiwillig, privatrechtlich und in Leistung und Preis je Anbieter unterschiedlich.
Strukturell ist der wichtigste Unterschied: Für die Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht — der Versicherer kann eine Gesundheitsprüfung verlangen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ablehnen. Diese Seite erklärt nur diesen strukturellen Unterschied und spricht bewusst keine Aussage darüber aus, ob eine Zusatzversicherung nötig ist.
| Merkmal | Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Pflicht | Ja, für alle | Nein, freiwillig |
| Leistungen | Gesetzlich, überall gleich | Je Anbieter unterschiedlich |
| Aufnahme | Aufnahmepflicht, keine Gesundheitsprüfung | Gesundheitsprüfung möglich, Ablehnung möglich |
Ob und welche Zusatzdeckung zu Ihrer Situation passt, ist eine persönliche Frage. Gerne nehmen wir uns im Gespräch Zeit dafür — unverbindlich.
Kinder, Familie und Zuzug in die Schweiz
Auch Kinder und neu Zugezogene müssen grundversichert sein. Es gilt eine Frist von drei Monaten: ab Geburt beziehungsweise ab Wohnsitznahme in der Schweiz. Wird die Anmeldung fristgerecht vorgenommen, gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt oder Zuzug — auch die Prämien sind rückwirkend geschuldet.
Kinder zahlen keine Franchise (wählbar zwischen 0 und 600) und einen reduzierten Selbstbehalt (Jahresmaximum CHF 350).
Praxis-Tipp: Eine allfällige Zusatzversicherung für ein Kind früh prüfen — die Grundversicherung ist ohnehin garantiert, die Zusatzversicherung dagegen mit Gesundheitsprüfung verbunden.
Hohe Prämien oder Zahlungsschwierigkeiten: welche Hebel es gibt
Wenn die Prämie zu hoch wird, gibt es mehrere Hebel — in dieser Reihenfolge zu prüfen:
1. Modell
Ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) senkt die Prämie gegenüber dem Standardmodell.
2. Franchise
Eine höhere Franchise senkt die Prämie — sinnvoll bei tiefen erwarteten Gesundheitskosten.
3. Kassenwechsel
Ein Wechsel der Grundversicherung (Kündigung bis 30. November) kann die Prämie deutlich senken.
4. Prämienverbilligung
Je nach Einkommen und Kanton besteht Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung.
Bei anhaltender Nichtzahlung führen einzelne Kantone eine Liste säumiger Versicherter, bei der bis zur Schuldbegleichung nur Notfälle gedeckt sind (KVG Art. 64a). Das betrifft nur wenige Kantone — im Zweifel bei der Wohnsitzgemeinde nachfragen.
Häufige Fragen
Ich hatte eine Operation — bekomme ich noch eine Zusatzversicherung?
Für die Grundversicherung spielt das keine Rolle: Sie besteht auf Aufnahmepflicht, ohne Gesundheitsprüfung. Die Zusatzversicherung (VVG) dagegen prüft die Gesundheit und kann bei Vorerkrankungen Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen. Ob eine Zusatzdeckung möglich ist, hängt vom Versicherer und Ihrer Situation ab (Quelle: BAG).
Kann die Zusatzversicherung mich ablehnen?
Ja. Zusatzversicherer nach VVG dürfen einen Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen — anders als die Grundversicherung, die eine Aufnahmepflicht hat und niemanden ablehnen darf (Quelle: BAG).
Ich ziehe in die Schweiz — bis wann muss ich mich versichern?
Innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme müssen Sie eine Grundversicherung abschliessen. Die Deckung gilt rückwirkend ab Wohnsitznahme, und die Prämien sind ebenfalls rückwirkend geschuldet. Bei nicht entschuldbarer Verspätung beginnt der Schutz erst ab Beitritt und es kann ein Prämienzuschlag anfallen (Quelle: BAG).
Wie ist die Krankenversicherung für Grenzgänger geregelt?
Grenzgänger aus EU/EFTA/UK sind ab Erwerbsbeginn versicherungspflichtig und haben drei Monate Zeit, einer Schweizer Kasse beizutreten. Über das Optionsrecht können sie sich stattdessen im Wohnsitzland versichern; der Befreiungsantrag ist innert drei Monaten bei der zuständigen kantonalen Stelle zu stellen. Ein stillschweigendes Ausüben des Optionsrechts ist nicht gültig (Quelle: BAG, BSV).
Was ist die schwarze Liste bei Prämienschulden?
Einzelne Kantone führen gestützt auf KVG Art. 64a eine Liste säumiger Versicherter. Für Gelistete werden Leistungen aufgeschoben, ausser Notfälle — ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige Behandlung ein Gesundheitsschaden oder Tod droht. Diese Liste wird nur in wenigen Kantonen angewendet (Stand 2026; Quelle: BAG).
Kann ich die Franchise unterjährig ändern?
Nein. Franchise- und Modellwechsel wirken erst auf den Jahresbeginn. Die Meldung erfolgt bis etwa Mitte November, die Kündigung der Grundversicherung bis zum 30. November (Quelle: priminfo/BAG).
Was gilt bei der Krankenkasse, wenn ich arbeitslos werde?
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz immer individuell — auch Arbeitslose zahlen ihre Prämie selbst und können eine Prämienverbilligung beantragen. Wer Arbeitslosentaggeld bezieht, ist bei der Suva gegen Unfall versichert; deshalb kann die Unfalldeckung in der Krankenkasse in dieser Zeit sistiert werden (mit befristeter Prämienreduktion). Der Suva-Unfallschutz endet 31 Tage nach Ende des Taggeldanspruchs (Quelle: Suva/arbeit.swiss, BAG).
Mein Kind ist geboren — wie versichere ich es?
Melden Sie das Kind innert drei Monaten ab Geburt bei einer Krankenkasse an; die Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab Geburt. Kinder zahlen keine Franchise (wählbar 0 bis 600) und einen reduzierten Selbstbehalt (max. CHF 350). Eine allfällige Zusatzversicherung lohnt sich früh zu prüfen, da sie eine Gesundheitsprüfung verlangt (Quelle: BAG).
Meine Prämie ist zu hoch — was kann ich tun?
In dieser Reihenfolge prüfbar: ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed), eine höhere Franchise, ein Kassenwechsel (Kündigung bis 30. November) und die kantonale Prämienverbilligung. Den verbindlichen Prämienvergleich liefert der offizielle Rechner auf priminfo.ch (Quelle: priminfo/BAG).
Kann ich Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?
Ja. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) müssen nicht beim selben Versicherer sein — ein Wechsel der Grundversicherung lässt die Zusatzversicherung unberührt. Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen der beiden unterschiedlich sein können (Quelle: priminfo, ch.ch).
Quellen
- BAG — Krankenkassenprämien 2026 (Medienmitteilung, mittlere Prämie, Altersgruppen)
- priminfo.ch — Prämiengenehmigung und Prämienrechner
- BAG — Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- BAG — Versicherungspflicht (Zuzug, Neugeborene, Fristen)
- BAG — Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Optionsrecht)
- BAG — Prämienausstände / säumige Versicherte (KVG Art. 64a)
- priminfo.ch — Wechsel der Krankenkasse (Fristen)
- ch.ch — Krankenkasse und Zusatzversicherung
Alle Fristen und Beträge auf dieser Seite wurden gegen die verlinkten offiziellen Quellen geprüft. Stand: siehe Datum oben. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
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