Ratgeber Krankenversicherung

Unfalldeckung in der Krankenkasse: einschliessen oder sistieren?

Wann die Unfalldeckung der Grundversicherung sistiert werden kann, was das mit der Prämie macht — und die Melde-Falle bei Stellenende. Mit amtlichen Quellen.

Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026 · Fachlich geprüft durch unser FINMA-lizenziertes Beraterteam

Kurz beantwortet

Unfälle sind in der Krankenpflege-Grundversicherung automatisch mitgedeckt — ein separater Einschluss ist nicht nötig (KVG Art. 1a). Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über diesen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (UVG) und kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren lassen; die Prämie wird entsprechend herabgesetzt (KVG Art. 8).

Die Falle liegt beim Stellenende: Die KVG-Unfalldeckung lebt von Gesetzes wegen wieder auf, sobald die UVG-Deckung endet — die Meldung an die Krankenkasse ist aber Pflicht. Unterbleibt sie, kann die Kasse die Unfall-Prämie samt Verzugszins nachfordern (KVG Art. 10).

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026, ohne Gewähr. Die Höhe der Prämienreduktion bei Sistierung ist kassenindividuell — massgebend sind Gesetz und die Auskunft der eigenen Krankenkasse.

Die Grundregel: Unfall ist mitversichert

Die soziale Krankenversicherung leistet bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft — bei Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (KVG Art. 1a Abs. 2). Ein aktiver «Unfalleinschluss» ist deshalb kein separater Vertrag, sondern der Normalzustand der Grundversicherung.

Automatisch so gedeckt sind alle ohne UVG-Deckung: Nichterwerbstätige, Selbstständige ohne freiwillige UVG-Versicherung und Angestellte mit weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.

Wer die Unfalldeckung sistieren kann

Sistieren kann nur, wer nach UVG voll unfallversichert ist — also einschliesslich Nichtberufsunfällen. Das trifft auf Angestellte zu, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten (UVV Art. 13); Berufsunfälle und Arbeitswegunfälle sind bei Anstellung immer gedeckt (UVG Art. 1a).

Wer unter dieser Grenze liegt oder mehrere kleine Pensen unter je 8 Stunden hat, bleibt für Nichtberufsunfälle auf die Grundversicherung angewiesen — eine Sistierung ist dann nicht möglich.

Wie die Sistierung läuft

Die Sistierung erfolgt auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse, mit Nachweis der vollen UVG-Deckung; die Prämie wird entsprechend herabgesetzt (KVG Art. 8 Abs. 1). Wie gross die Reduktion ausfällt, ist kassenindividuell — eine gesetzliche Zahl gibt es nicht.

Der Versicherer muss beim Beitritt schriftlich auf das Sistierungsrecht hinweisen (KVG Art. 9).

Die Falle bei Stellenende

Endet die Anstellung, endet gestaffelt auch die UVG-Deckung — und die Grundversicherung übernimmt wieder. Der Ablauf:

  1. Bis 31 Tage nach Stellenende

    Die UVG-Deckung läuft bis zum 31. Tag nach dem Tag weiter, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet (Nachdeckungsfrist, UVG Art. 3 Abs. 2).

  2. Bis 6 Monate: Abredeversicherung

    Durch Abrede mit dem UVG-Versicherer lässt sich die Nichtberufsunfall-Deckung um bis zu 6 Monate verlängern (UVG Art. 3 Abs. 3) — relevant etwa bei Zwischenphasen ohne neue Stelle.

  3. Danach: Deckung lebt automatisch auf

    Sobald die UVG-Deckung ganz oder teilweise aufhört, sind Unfälle von Gesetzes wegen wieder über die Grundversicherung gedeckt (KVG Art. 8 Abs. 2) — auch ohne Antrag.

  4. Aber: Meldepflicht an die Krankenkasse

    Die versicherte Person muss der Kasse das Ende der UVG-Deckung melden; der Arbeitgeber muss beim Austritt schriftlich darauf hinweisen (KVG Art. 10 Abs. 1). Unterbleibt die Meldung, kann die Kasse die Unfall-Prämie samt Verzugszins nachfordern (KVG Art. 10 Abs. 2).

Einordnung: UVG und Grundversicherung im Zusammenspiel

Die Sistierung ist ein Baustein im Zusammenspiel von Unfallversicherung (UVG) und Krankenversicherung (KVG): Berufsunfälle trägt immer der UVG-Versicherer des Arbeitgebers, Nichtberufsunfälle je nach Pensum der UVG-Versicherer oder die Grundversicherung. Wie die Unfalldeckung insgesamt aufgebaut ist — auch für Selbstständige und Nichterwerbstätige — zeigt der Versicherungs-Ratgeber.

Unfall im Überblick: über den Arbeitgeber oder über die Krankenkasse

Ob Ihre Unfalldeckung zu Ihrer aktuellen Anstellungssituation passt, besprechen wir gerne mit Ihnen — unverbindlich.

Häufige Fragen

Muss ich den Unfall in der Krankenkasse einschliessen?

Nein — Unfälle sind in der Grundversicherung automatisch gedeckt, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (KVG Art. 1a Abs. 2). Einen separaten Einschluss-Vertrag gibt es nicht; nur die Sistierung ist ein aktiver Schritt (Quelle: KVG).

Wer kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren?

Wer nach UVG voll unfallversichert ist — also bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist und damit auch Nichtberufsunfälle gedeckt hat (UVV Art. 13). Die Sistierung erfolgt auf Antrag mit Nachweis; die Prämie wird herabgesetzt (Quelle: KVG Art. 8).

Wie viel Prämie spare ich mit der Sistierung?

Die Prämie wird «entsprechend herabgesetzt» (KVG Art. 8 Abs. 1) — die konkrete Reduktion legt jede Kasse selbst fest, eine gesetzliche Zahl gibt es nicht. Auskunft gibt die eigene Krankenkasse (Quelle: KVG).

Was passiert bei Stellenwechsel oder Kündigung?

Die UVG-Deckung läuft noch bis zum 31. Tag nach Ende des halben Lohnanspruchs (UVG Art. 3 Abs. 2). Danach lebt die Unfalldeckung der Grundversicherung von Gesetzes wegen wieder auf — die Meldung an die Kasse ist aber Pflicht; ohne sie drohen Prämiennachforderungen samt Verzugszins (Quelle: KVG Art. 8/10).

Was ist die Abredeversicherung?

Eine Verlängerung der Nichtberufsunfall-Deckung nach UVG um bis zu 6 Monate nach Stellenende, durch Abrede mit dem bisherigen UVG-Versicherer (UVG Art. 3 Abs. 3) — etwa für Zwischenphasen ohne neue Anstellung (Quelle: UVG).

Gilt die Sistierung auch für Selbstständige?

Nur mit freiwilliger UVG-Versicherung: Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch UVG-versichert, können sich aber freiwillig versichern (UVG Art. 4). Ohne diese Deckung bleiben Unfälle über die Grundversicherung gedeckt, und eine Sistierung ist nicht möglich (Quelle: UVG, KVG).

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